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Bauvorhaben EWJR in der Vogelau

9.12.14 | 00.00 Uhr | RJ

Bauvorhaben EWJR in der Vogelau

 

Brief an den Bauvorstand Rapperswil-Jona:

"Zu dem genannten Projekt liegen zur Zeit die Pläne aus und die Bauvisiere sind gestellt. Bauen am Hangfuss des Meienberg ist spätestens nach dem ENHK-Gutachten vom letzten Jahr mit Umsicht anzugehen. Das ENHK attestiert dieser Landschaft ein Gütesiegel von nationaler Bedeutung. Der Ausbildung des Siedlungsrandes und der Erhaltung von Sichtachsen vom Jona Zentrum zum Meienberg sind hohe Aufmerksamkeit zu schenken.

Das EWJR plant als Bauherr nördlich der bestehenden Dieselhalle einen Neubau. Das Grundstück liegt in der Zone WG3. Gemäss Einschätzung des AFOs wird mit dem Projekt das kommunal und national geschützte Ortsbild Meienberg beeinträchtigt. Die wichtigen Sichtachsen vom Jona Zentrum und von den Brücken über die Jona werden stark eingeschränkt. (Vgl. Expertise Eigenmann/Bosshard vom 27. Aug. 2009, S. 2) Der Neubau verunklärt zudem die Ablesbarkeit der historischen siedlungsgliedernde Funktion des Bahndammes und verstösst somit gegen das vorgeschriebene Schutzziel der ENHK:  „Ungeschmälerte Erhaltung und Aufwertung der landschaftlich-topografisch sowie kultur- und siedlungsgeschichtlich bedeutenden Wechselwirkung zwischen besiedeltem Raum und der unbebauten, ihn umgebenden Landschaft zwischen der nördlichen Peripherie des Städtchens Rapperswil und dem das heutige Gemeindegebiet gliedernden Bahndamm„ (Gutachten der ENHK, S. 6). Das neue Gebäude überragt die aufgestockte Dieselhalle um 1 Meter. Die beiden Gewerbegeschosse sind mit 2.90 m Lichthöhe ausgewiesen, die oberen Wohngeschosse mit 2.50 m. Die Anzahl der Geschosse und Raumhöhen sind im dorfbaulichen Kontext direkt angrenzend zur geschützten Kulturlandschaft überdimensioniert und nehmen der Dieselhalle die angestammte Präsenz. Gemäss Einschätzung des AFOs verursacht die bereits erfolgte Aufstockung der Dieselhalle eine massive Beeinträchtigung des Ortsbildes und wurde bei deren Bewilligung damals nicht in der Stadtbildkommission behandelt. Der beabsichtigte Neubau wird in seiner Gestaltung dem kulturhistorischen bedeutenden Gesamtensemble neben dem Bahndamm und dem grössten geschützten Ortsbild der Stadt nicht gerecht.

Die dorfbauliche und landschaftliche Ausgangslage verlangt eigentlich eine Auszonung. Falls dies nicht möglich sein sollte, so ist zumindest die Nutzung herabzusetzen (vgl. Verunstaltungsverbot Baugesetz SG Art. 93; Massnahmen zur Umsetzung des ISOS Ziff. 19).

Das EWJR ist als Service Public mit hoher Beteiligung der Stadt nicht auf Gewinnmaximierung durch Bebauung ihrer Grundstücke angewiesen. Zudem hat es bereits einen beträchtlichen Gewinn aus der aufgestockten Dieselhalle zu Lasten des Ortsbildschutzes erwirtschaftet. Nach Einschätzung des AFO soll es nun seine Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit, die noch vorhandene Wahrnehmbarkeit des geschützten Ortsbildes zu erhalten, einlösen. Im übrigen würde bei solchen Bauaufgaben ein Studienauftrag / Projektwettbewerb zu überzeugenderen Projekten und mehr Akzeptanz für die gewählte Lösung führen.

Fragen und Anliegen des AFO an den Bauvorstand:

- Wird oder wurde das Baugesuch in der Stadtbildkommission unter Beiziehung der kantonalen Denkmalpflege behandelt?

- Nutzt die Verwaltung gestützt auf BauG art. 93 den gegebenen Spielraum zu Gunsten des allgemeinen Interesses am Schutz des nationalen Ortsbildes?

- Wie gedenkt die Stadt als gewichtige Aktionärin des EWJR, den Erhalt des identitätsstiftenden Ortsbildes sicherzustellen?

Mit bestem Dank im Voraus für eine Antwort noch vor dem etwaigen Erlass der Baubewilligung. Gerne stehen die Mitglieder des Vorstandes vom AFO für ein Gespräch zur Verfügung."

 

Vorstand Architekturforum Obersee